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Tipps für Ihren Steuerausgleich

Tipps für Ihren Steuerausgleich

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Es ist wieder Zeit für den Steuerausgleich. Deshalb haben wir die Steuerberatungskanzlei Klokar um ein Interview gebeten. Mag. Hermann Klokar und seine Mitarbeiter beraten und helfen schon seit 1993 bei Steuerfragen. Ein besonderer Vorteil sind ihre Slowenischkenntnisse.

Auf die Fragen antwortete Gerhard Wagner, in der Kanzlei zuständig für Arbeitnehmerveranlagungen.

1. Was sind die größten Fehler beim Steuerausgleich?
Steuersparende Absetzbeträge wie Allein- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen werden nicht beantragt. Aufgrund der vielen Möglichkeiten sollten Sie daher besser mit einem Steuerberater Kontakt aufnehmen.
               
2. Pendlerpauschale - was ist zu beachten?
Die Pendlerpauschale ist ein Freibetrag, der die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer kürzt. Es gibt zwei verschiedene Arten der Pendlerpauschales, je nachdem, ob die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist oder nicht. Ein weiteres Kriterium ist die Entfernung, von der die Höhe der Pendlerpauschale abhängt.

3. Wann sollte man den Steuerausgleich nicht einreichen?
Wenn aufgrund der Vorberechnung eine Nachzahlung entsteht. Das trifft meistens dann zu, wenn man steuerfreie Einkünfte wegen Montagetätigkeiten im Ausland erzielt. Es gibt allerdings auch Tatbestände, bei denen man einen Steuerausgleich von Amts wegen durchführen muss, wenn man zum Beispiel zwei Dienstverhältnisse zur gleichen Zeit hat oder Krankengeld von der Gebietskrankenkasse erhält.

4. Werbungskosten - welche sind typisch und welche haben geringe Chancen, geltend gemacht zu werden?
Werbungskosten sind Ausgaben, die zur Sicherung der Einnahmen dienen. Sie müssen beruflich veranlasst sein. Es gibt eine lange Liste von Werbungskosten, die von der Finanz anerkannt werden, wie zum Beispiel Arbeitsmittel, Berufsbekleidung, Ausbildungskosten, Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung.

5. Wie macht man den Steuerausgleich, wenn man zwei Jobs hat?
Hat man zwei Dienstverhältnisse zur gleichen Zeit, ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend. Bei Nichteinreichung der Erklärung bekommt man vom Finanzamt eine Aufforderung. Es kommt auf die Höhe der Einkünfte an, ob eine Steuernachzahlung oder -gutschrift entsteht.

6. Worauf müssen slowenische Staatsbürger beim Steuerausgleich achten?
Sind slowenische Staatsbürger nicht das ganze Jahr in Österreich beschäftigt, ist das Formular E9 auszufüllen und von der slowenischen Finanzbehörde zu bestätigen, weil Einkünfte, die im Ansässigkeitsstaat Slowenien erzielt werden (dazu zählen auch Sozialleistungen), hinzugerechnet werden und Auswirkungen auf den Steuersatz haben, der auf das österreichische Einkommen angewendet wird.

In den kommenden Monaten werden von der Steuerberatungskanzlei Klokar kostenlose Steuersprechstunden veranstaltet. Sie werden in verschiedenen Gemeinden stattfinden. Für genaue Termine besuchen Sie die Internetseite der Kanzlei www.klokar.at .

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